Wir beraten Sie in Fragen rund um das Arbeitsrecht.
Arbeitsrecht
Unsere Kanzlei vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Wir übernehmen die außergerichtliche Vertretung und die Prozessführung in Kündigungsschutzklagen und anderen Individualrechtsstreitigkeiten.
Gerade das Arbeitsrecht ist geprägt vom Lauf kurzer Fristen. So muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Für die Aussprache von Abmahnungen oder außerordentlichen Kündigungen gelten sogar noch kürzere Fristen. Auch Lohn- und Gehaltsansprüche können binnen weniger Monate verfallen. Wenn hier Fehler unterlaufen, z.B. Fristen oder Formalien nicht eingehalten werden, können diese in der Regel nicht mehr behoben werden.
Wir erstellen auf das Unternehmen abgestimmte Arbeitsverträge oder beraten Arbeitgeber vor der Aussprache von Kündigungen und vertreten sie in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Für Arbeitnehmer gehen wir gegen Abmahnungen und Kündigungen vor oder prüfen Arbeitslohn- und Entgeltansprüche oder Urlaubsansprüche und setzen diese durch.