Fachanwalt fü Verkehrsrecht in Münster und Gladbeck - Kanzlei Baier

Wir beraten Sie in Fragen rund um das Verkehrsrecht.

 

Verkehrsrecht

Schadensregulierung nach Verkehrsunfall

Wir vertreten unsere Mandanten in Münster und Gladbeck bei der Schadensregulierung von Verkehrsunfällen im Verkehrsrecht. Unsere Tätigkeit umfasst hierbei schwerpunktmäßig neben der außergerichtlichen Korrespondenz im Rahmen der Unfallabwicklung auch die Vertretung im Schadensersatzprozess im Verkehrsrecht. Wir erteilen Ihnen Rat zum weiteren Vorgehen nach einem Verkehrsunfall im Verkehrsrecht, z.B. in Fragen der Beweissicherung oder der Anmietung eines Mietwagens.

Wir veranlassen die Einholung von Arztberichten und beziffern Schmerzensgeldansprüche. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen auch einen Kfz-Sachverständigen zur Ermittlung des Fahrzeugschadens. Auch bei einem Verkehrsunfall im Ausland stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Verkehrsrecht zur Seite.

Besonders im gewerblichen Bereich verfügen wir über langjährige Erfahrungen im Verkehrsrecht bei der Schadenregulierung mit den dortigen Besonderheiten und spezifischen Schadenpositionen.

Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren

Wir vertreten Sie in verkehrsrechtlichen Strafverfahren (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht) sowie in Bußgeldverfahren (z.B. wegen überhöhter Geschwindigkeit, Rotlichtverstößen, Abstandsunterschreitungen) und stehen Ihnen als Verteidiger zur Seite, insbesondere auch zur Abwendung einer drohenden Fahrerlaubnisentziehung oder eines drohenden Fahrverbots.

Versicherungsrecht

Nicht selten ziehen Verkehrsunfälle Streitigkeiten mit der eigenen oder der gegnerischen Versicherung nach sich, etwa wenn es um das Bestehen oder den Umfang des Versicherungsverhältnisses geht oder der Eintrittspflicht einer Versicherung nach Obliegenheitsverletzungen. Dies kann dann der Fall sein, wenn Informations- oder Aufklärungspflichten nicht beachtet werden oder strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Unfallschaden stehen und der Ausschluss der Versicherungsleistung droht.

Kaufrecht/Gewährleistungsrecht

Wenn es beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens zu Auseinandersetzungen kommt, z.B. wegen Mängeln an dem Fahrzeug oder Fehlen vereinbarter Eigenschaften, setzen wir für Sie Garantieansprüche, Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz durch oder treten diesen entgegen.


Aktueller Bußgeldkatalog


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